Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de


Zur Gründerin und Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi:
Zum Kämpfen geboren!


Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigerin/Pflichtverteidigerin




Die Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich am Umgang mit ihren Schwächsten

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht wurde in Jalalabad/Afghanistan als älteste der vier Kinder einer Sprach- und Literaturlehrerin und eines Landwirtschaftsingenieures, MBA (Neu-Delhi), geboren. Vor 26 Jahren musste die Familie wegen des Bürgerkriegs und politischer Verfolgung des Vaters aus Kabul nach Hamburg flüchten. Nach einer Rekordzeit hat Rechtsanwältin Ahmadi in Hamburg nicht nur Deutsch, Englisch und Spanisch gelernt, sondern auch ihr Abitur am Wirtschaftsgymnasium Am Lämmermarkt erfolgreich abgelegt.

Im Anschluss an ihre Ausbildung als „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Fremdsprachliches Sekretariat“ absolvierte sie das Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg nach acht Semestern, d. h. da sie bereits alle Studienvoraussetzungen erfüllen konnte, hat sie sich nach 6 Semestern zum ersten juristischen Staatsexamen angemeldet und ihr erstes Staatsexamen im Freischuss erfolgreich bestanden.

Bereits im Jurastudium (1997-2001) lag ihr Fokus auf das Handels-, Gesellschaft, Insolvenz-, Bank- und Strafrecht. Nach ihrem Rechtswissenschaftsstudium konnte sie ihre theoretischen Kenntnisse bei Wirtschafts- und Insolvenzkanzleien von 2001 bis 2004 vertiefen. Schon während ihres Studiums hat sie bei der Commerzbank AG bei Prof. Dr. Hans Jürgen Lwowski und Dr. Peters ihr Vertiefungspraktikum und einen Seminarkurs zum „Bank- und Insolvenzrecht“ absolviert. Während des Jurastudiums hat sie als studentische Hilfskraft für Herrn Professor Dr. Hans-Bernd Schäfer im Fachbereich Rechtswissenschaft im Bereich „Ökonomische Analyse des Rechts“ gearbeitet und ihr Wahlschwerpunkt hat sie bei Herrn RiOLG a.D. Prof. Claus Ott im Bereich Handels-, Gesellschafts-, Bank-, und Insolvenzrecht abgelegt.

Schon in der Referendariatszeit in Hamburg beim hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg hat sich Rechtsanwältin Ahmadi während ihrer Stationen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, einer auf das Insolvenz-, Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei und dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek auf das Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Ihr Wahlprüfungsfach im juristischen Referendariatsdienst war Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.

Nach Bestehen ihres zweiten juristischen Staatsexamens im Februar 2008 hat sie sich als Rechtsanwältin selbständig gemacht und parallel zwei Jahre lang (2008-2010) als Rechtsanwältin bei Wirtschafs- und Insolvenzkanzleien gearbeitet. Während ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in den insolvenzausgerichteten Wirtschaftskanzleien hat Rechtsanwältin Ahmadi mit den jeweiligen Insolvenzverwaltern unzähligen Unternehmensinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgreich abgewickelt.

Seit 2008 beschäftigt sich Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi intensiv und schwerpunktmäßig mit allen Problemen aus dem Strafrecht und Verkehrsrecht wie z. B. Kapitalstraftaten, Körperverletzungsdelikte, Drogendelikte (Verstoß gegen das BtMG), fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Raubdelikte, Vermögensdelikte, Insolvenzstraftaten, Brandstiftungsdelikte, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/Fahrerflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Verkehrsunfall, Schadensersatz, Bußgeld, Fahrverbot, Führerschein, Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug während der Probezeit, Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) etc.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist hochspezialisiert auf die Verteidigung der Jugendlichen und Heranwachsenden, besonders wenn es um schwere Gewalttaten und Drogendelikte geht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als Opferanwältin ist die Beratung und Vertretung des Opfers schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten, insbesondere häuslicher Gewalt, im Nebenklageverfahren und im Adhäsionsverfahren.

Als Strafverteidigerin hat Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi in den letzten Jahren zahlreiche Straf- und Bußgeldverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht und im wahrsten Sinne des Wortes viele Führerscheine gerettet. Aufgrund ihrer fundierten Expertise im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, insbesondere wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis und anschließender Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU), hat Rechtsanwältin Ahmadi viele Menschen, die infolge einer Straftat wie z. B. Alkohol- Medikamenten- oder Drogenmissbrauchs im Straßenverkehr ihren Führerschein verloren hatten, geholfen, ihren Führerschein wieder neu zu erlangen.

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigerin/Pflichtverteidigerin




Werdegang

  • Geboren in Jalalabad / Afghanistan
  • 1996 Abitur, Wirtschaftsgymnasium am Lämmermarkt in Hamburg
  • 1996 - 1997 Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Fremdsprachliches Sekretariat in Hamburg
  • 1997 - 2001 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
  • 2001 - 2004 Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin in Wirtschaftskanzleien in Hamburg
  • 2004 - 2005 Elternzeit
  • 2006 - 2008 Rechtsreferendariat im Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, Stationen u. a. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
  • Seit 2008 als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig
  • 2008 - 2010 angestellte Rechtsanwältin in Wirtschaftskanzleien in Hamburg
  • 2010 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Verkehrsrecht
  • 2015/16 Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht
  • Seit 2008 ist Rechtsanwältin Ahmadi Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi in Hamburg. Sie ist bundesweit im Strafrecht- und Verkehrsrecht tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte der Fachanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafrecht

  • Erwachsenenstrafrecht
  • Jugendstrafrecht, insbesondere bei schweren Gewalttaten und Drogendelikten
  • Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Haftverschonung
  • Einspruch gegen den Strafbefehl
  • Berufung oder Revision
  • Beschlagnahme Ihres Fahrzeuges wegen einer Straftat
  • Beschlagnahme der hohen Bargeldsummen wegen einer Straftat

Opferrecht

  • Vertretung des Opfers schwerer Verbrechen und sexueller Gewalt im Nebenklageverfahren, Zeugenbeistand
  • Vertretung der nahen Angehörigen bei Kapitalverbrechen/Tötungsdelikten wie Mord und Totschlag im Nebenklageverfahren
  • Adhäsionsverfahren, Schadensersatz für die Opfer einer Straftat im Strafverfahren
  • Verteidigung und Vertretung des Opfers eines schweren Verkehrsunfalls sowohl im Nebenklageverfahren als auch im Zivilverfahren
  • Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz
  • Gewaltschutz und Opferschutz auch bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten
  • Verteidigung des Opfers häuslicher Gewalt

Verkehrsrecht

  • Verkehrsunfallrecht, Schadenabwicklung nach dem Unfall beim schweren Personenschaden und beim erheblichen Sachschaden, Fahrzeugschaden
  • Verkehrsstrafrecht, Alkohol- und Drogenstraftaten
  • (Vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Bußgeldverfahren, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Abwenden des Fahrverbotes im Strafverfahren, § 44 StGB
  • Abwenden des Fahrverbotes im Bußgeldverfahren, § 25 StVG
  • Beratung und Verteidigung bei der Anordnung der MPU
  • Beschlagnahme Ihres Führerscheins durch die Polizei wegen einer Straftat
  • Sicherstellung Ihres Führerscheins durch die Polizei wegen einer Straftat

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Dari/Farsi/Afghanisch (Afghanistan)
  • Persisch/Farsi/Iranisch (Iran)

Bei allen anderen Sprachen kann jederzeit ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Im Übrigen werden bei einer Pflichtverteidigung die Kosten eines Dolmetschers von dem Staat übernommen.

Das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 3 e EMRK erfasst auch die unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn der Beschuldigte einer Straftat die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.