Rechtsanwaltskanzlei Ahmadi

Unser Erfolg basiert auf über 14-jährige Berufserfahrung, das Vertrauen und Zufriedenheit unserer Mandanten!

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht
Langjährige Erfahrung im Opferrecht

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi, Fachanwältin für Strafrecht & Verkehrsrecht
Tel.: 040/410 66 00 | Fax: 040/ 45 49 36 | info@rechtsanwaeltin-ahmadi.de


Sekretariat der Kanzlei für
Strafrecht und Verkehrsrecht in Hamburg


Sekretariat der Fachanwaltskanzlei Ahmadi

Über das Sekretariat der Rechtsanwaltkanzlei Ahmadi können Sie gerne einen persönlichen Erstberatungstermin mit Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi vereinbaren.

Seit dem 01.01.2013 führt Frau Mc Brearty als Rechtsanwaltsfachangestellte das Sekretariat unserer Kanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hamburg. Unser Sekretariat ist in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr besetzt.

Wir vergeben Termine auch außerhalb der genannten Bürozeiten. In Einzelfällen kann ein Erstberatungsgespräch auch außerhalb unserer Büroräume erfolgen.

Damit wir uns optimal auf Ihren Beratungstermin vorbereiten und Ihnen vorab mitteilen können, welche Unterlagen und Informationen wir von Ihnen benötigen, bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen kurz telefonisch, gerne auch per E-Mail oder Fax, zu schildern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anwälte unserer Fachanwaltskanzlei aus Kapazitäts- und Zeitgründen sowie der großen Nachfrage nicht Ihre rechtlichen Fragen stets kostenlos und zügig beantworten können. Damit wir Ihnen alle Ihre rechtlichen Fragen kompetent, seriös und zügig beantworten können, bieten wir Ihnen unser Erstberatungsgespräch für 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Ihnen Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen, alle Ihre Fragen beantworten und Sie über die Kosten und Risiken Ihres Falles zu informieren. Das Erstberatungsgespräch kann bei uns im Büro oder auch gerne telefonisch erfolgen.

Wenn Sie über einen Rechtschutzversicherungsvertrag verfügen, wird Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für das Erstberatungsgespräch und weitere Verfahrenskosten übernehmen. Falls Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie die Selbstbeteiligung selbst bezahlen. Bitte klären Sie die Frage zur Kostendeckung und Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtschutzversicherung vor dem Erstberatungsgespräch, damit keine Missverständnisse zu Ihren Lasten später entstehen.

Doppelte Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Besonders im Strafrecht ist es enorm wichtig, bevor es schlimmer wird, sich umgehend von einem Fachanwalt für Strafrecht professionell beraten und verteidigen zu lassen.

Sobald Ihnen die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder überhaupt eine Behörde eine Straftat oder einen Bußgeldverstoß vorwirft, vereinbaren Sie sofort mit Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht einen Erstberatungstermin. Rechtsanwältin Ahmadi wird Sie umgehend über alle Ihre Rechte und die Konsequenzen einer Strafrecht oder eines Bußgeldverstoßes, vor allem über die Möglichkeit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis oder Anordnung eines Fahrverbotes umfassend beraten. Sie wird Sie umfassend, kompetent und durchsetzungsstark in allen strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten verteidigen. Sie ist aufgrund ihrer Sprachkenntnisse und jahrelanger Erfahrung auf die Verteidigung von Ausländern, insbesondere Mandanten aus Afghanistan und Iran, spezialisiert.

Wenn es um eine Verhaftung bzw. Untersuchungshaft geht, wird Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi nach Möglichkeit sofort den Beschuldigten in der Haftanstalt besuchen und an dem Vorführungstermin vor dem Haftrichter teilnehmen. Zudem wird sie unverzüglich gegen den Haftbefehl vorgehen und die Möglichkeit einer Haftverschonung prüfen. Im Rahmen der Untersuchungshaft wird Rechtsanwältin Ahmadi für Sie die Wahl zwischen Haftprüfung oder Haftbeschwerde treffen.