Ihre Online Bußgeld-Meldung und Online Strafbefehl-Meldung
Sie haben einen Anhörungsbogen, Zeugenbogen, Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten, dann empfehle ich Ihnen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit ihrer Verteidigung beauftragen.
Ihr Vorteil bei der Fachanwaltskanzlei Ahmadi
Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular für die kostenlose und unverbindliche Anfrage geführt. Nehmen Sie sich bitte 2 Minuten Zeit, um Ihr Anliegen zu formulieren. Sie sparen enorm viel Zeit. Alle Unterlagen können per Post, E-Mail oder Fax zugesandt und ausgetauscht werden. Fachanwältin Jacqueline Ahmadi kann Sie deutschlandweit sofort vertreten. Ein persönlicher Anwaltsbesuch in unserer Kanzlei ist nicht unbedingt notwendig. Beim Vorwurf einer Straftat empfiehlt Fachanwältin Jacqueline Ahmadi jedoch stets ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin. Das einstündige Erstberatungsgespräch kann auch auf Wunsch telefonisch erfolgen.
Wichtiger Hinweis der Fachanwaltskanzlei Ahmadi:
Durch die Übermittlung Ihrer Daten und Unterlagen entsteht Ihnen noch keine Kosten. Ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch Ihre ausdrückliche schriftliche Beauftragung und wenn Rechtsanwältin Ahmadi Ihnen die Mandatserteilung und Mandatsübernahme bestätigt hat.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Kapazitäts- und Zeitgründen sowie der großen Nachfrage nicht Ihre rechtlichen Fragen stets kostenlos und zügig beantworten können. Damit wir Ihnen alle Ihre rechtlichen Fragen kompetent, seriös und zügig beantworten können, bieten wir Ihnen unser Erstberatungsgespräch für 220,00 € brutto. Das Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern, Ihnen Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen, alle Ihre Fragen beantworten und Sie über die Kosten und Risiken Ihres Falles zu informieren. Das Erstberatungsgespräch kann bei uns im Büro oder auch gerne telefonisch erfolgen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung lohnt sich stets!
Bei einem Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren gegen Sie trägt in der Regel Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Verfahrenskosten. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls hat der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers Ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen. Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Schadensersatzansprüche nicht außergerichtlich reguliert, dann wird die Rechtsanwälte der Fachanwaltskanzlei Ahmadi versuchen, Ihre Schadensersatzansprüche gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers im Wege der Klage durchzusetzen. Deshalb empfehlen wir Ihnen als Verkehrsanwälte dringend sobald wie möglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn eine Verkehrsrechtschutzversicherung hilft Ihnen nicht nur in einem Verkehrsstrafverfahren gegen Sie, sondern auch im Bußgeldverfahren und bei einem Klagverfahren vor dem Gericht ungemein. Gern übernimmt die Fachanwaltskanzlei Ahmadi für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Füllen Sie bitte alle, mit einem Stern markierten, Felder aus.
Sie erreichen unser Sekretariat von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Damit Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi sich ausreichend Zeit für Sie und Ihr Anliegen nimmt, vereinbaren Sie mit ihr unbedingt einen persönlichen Erstberatungstermin.
Dringende Notfälle!
In sehr dringenden Notfällen erreichen Sie Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi 24 Stunden unter der Notrufnummer: 0177/3030147 erreichen.
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